Kostenübernahme Private Krankenversicherung (PKV)
Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz wird je nach individuell gewähltem Tarif erstattet.
Zur Klärung der Kostenübernahme wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Krankenversicherung.
Kostenübernahme Beihilfe
Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz ist in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskataloges der Landes- oder Bundesbeihilfe. Allerdings kann es sein, dass
aus Kulanzgründen Ihrem Antrag dennoch stattgegeben wird.
Zur Klärung der Kostenübernahme wenden Sie sich bitte vorab an Ihre zuständige Beihilfestelle.
Landesamt für Besoldung und Versorgung
Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
Kostenübernahme Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz wird von der Gesetzlichen Krankenkasse im Allgemeinen nicht übernommen.
Als Privatpraxis rechne ich nicht mit Gesetzlichen Krankenkassen ab. Dennoch ist es möglich, dass die Kosten einer Psychotherapie bei mir über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren durch Ihre Krankenkasse übernommen werden.
Es kommt nicht selten vor, dass gesetzlich versicherte Patienten auf der Suche nach einem Therapieplatz die Erfahrung machen, mehrere Monate auf einen freien Therapieplatz warten zu müssen, oder gar ganz abgewiesen zu werden.
Dies hängt u.a. damit zusammen, dass mehr Menschen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, als Therapieplätze angeboten werden. Andererseits müssen die Krankenkassen die notwendige und wohnortnahe Versorgung
ihrer Versicherten sicherstellen.
Können Sie nachweisen, dass bei Ihnen Psychotherapie notwendig ist, und dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem
kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden, müssen Ihnen nach § 13 Absatz 3 SGB V die Behandlungskosten erstattet werden (sog. Kostenerstattungsverfahren). Unzumutbar ist in jedem Fall eine
Wartezeit von über drei Monaten. Im Einzelnen gehen Sie wie folgt vor:
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen für ein Kostenerstattungsverfahren. Diese Bedingungen unterscheiden sich leicht von Kasse zu Kasse. Meist benötigen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt, sowie ein von Ihnen geführtes Protokoll über die Wartezeiten von Psychotherapeuten mit Kassensitz. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen eingereicht haben, kann die Therapie aufgenommen werden.
Selbstzahler
Wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht oder nicht mehr erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn eine spätere Verbeamtung oder ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ansteht, da keine Auskünfte an die
zuständigen Stellen erteilt werden.